Herkunftsort: | Japan |
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Markenname: | YOKOGAWA |
Zertifizierung: | CE |
Modellnummer: | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b gen |
Min Bestellmenge: | 1pc |
Preis: | negotiable |
Verpackung Informationen: | Standardkartonverpackung |
Lieferzeit: | auf Anfrage |
Zahlungsbedingungen: | T/T |
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: | 100 Stück pro Monat |
Ausgangssignal: | 4 bis 20 mA Gleichstrom-Ausgang mit digitaler Kommunikation | Messspanne (Kapsel): | 00,02 bis 2 MPa (2,9 bis 290 psi) |
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Prozessverbindungen: | 1/2 NPT weiblich | Verstärkergehäuse: | Aluminiumgusslegierung |
Elektrische Verbindung: | M20 weiblich, zwei elektrische Anschlüsse mit blindem Stecker | Integraler Indikator: | Digitale Anzeige mit Schalter für die Reichweite (Taste drücken) |
Hervorheben: | EJA530E YOKOGAWA-Sender,20mA YOKOGAWA-Sender,Messdruckmessgerät EJA530E-JBS4N-019EL |
EJA530E Druckmessgerät für die Linienmontage EJA530E-JBS4N-019EL
Die EJA-E-Serien sind Yokogawas jüngste Weiterentwicklung der DPharp-Familie.Es kombiniert die Robustheit und den Erfolg der EJA-E-Serie mit der Leistung der reinrassigen EJX-A-Serie, um die Art von Produkt zu liefern, die Sie von Yokogawa erwarten..
Der EJA530E ist unser Druckmessgerät der Serie.
Zu den Merkmalen des EJA530E gehören:
Spezifikationen
Die Einzelheiten sind in der Tab "Downloads" im Allgemeinen Spezifikationsblatt zu finden.
Meßarten | |
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Primäre Variable | Messdruck |
Genauigkeit der Referenzen | |
Primäre Variable | ± 0,055% der Span-Durchmesser ± 0,04% der Spanne (/HAC-Option) |
Stabilität (alle normalen Betriebsbedingungen) | |
Primäre Variable | ±0,1% der URL pro 10 Jahre |
Reaktionszeit | |
Primäre Variable | 90 msec |
Reichweite | |
Primäre Variable | Eine Kapsel 20:1 B, C und D Kapseln: 100:1 |
Ausbruchdruck (absolut) | |
Die EJA510E | A-, B- und C-Kapseln: 4350 psi (30 MPa) D Kapsel: 19.100 psi (132 MPa) |
Konformität der Spezifikation | |
EJX-A-Serie | ±3σ |
Verwandte Teilnummer:
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
EJA438E-JASCG-912NN-WD43C2SW00-AA22/D4 |
EJA438E-JASCG-912DN-WD43C2SW00-BA22/D4 |
Die E-Mail-Adresse des E-Mail-Nachrichtendienstes ist der E-Mail-Nachrichtendienst E-Mail. |
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert. |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufzunehmen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Liste der Daten enthalten. |
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Erfassung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthaltenen Daten zu verwenden. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 525/2014 enthalten sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 enthalten sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 525/2014 enthalten sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 525/2014 enthalten sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1372/2008 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1372/2008 zu entnehmen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |