Herkunftsort: | Japan |
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Markenname: | YOKOGAWA |
Zertifizierung: | CE |
Modellnummer: | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Min Bestellmenge: | 1pc |
Preis: | negotiable |
Verpackung Informationen: | Standardkartonverpackung |
Lieferzeit: | auf Anfrage |
Zahlungsbedingungen: | T/T |
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: | 100 Stück pro Monat |
Ausgangssignal: | 4 bis 20 mA Gleichstrom mit digitaler Kommunikation (HART 5/HART 7-Protokoll) | Messspanne (Kapsel): | 0.1 bis 1 kPa (0,4 bis 4 inH2O) |
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Prozessverbindungen: | mit einem weiblichen Prozessanschluss von 1/2 NPT | Schrauben und Material aus SST: | Kohlenstoffstahl B7 |
Einrichtung: | Horizontale Rohrleitung und hoher Druck auf der rechten Seite | Verstärkergehäuse: | Aluminiumgusslegierung |
Elektrische Verbindung: | 1/2 NPT weiblich, zwei elektrische Anschlüsse ohne Blindstecker | Integraler Indikator: | Digitale Anzeige mit Schalter für die Reichweite (Taste drücken) |
Hervorheben: | mA Druckmessgerät yokogawa,20 mA Drucktransmitter yokogawa,Yokogawa Eja120e |
Der hochleistungsfähige Differenzdruckmessgerät EJA120E verfügt über einen EinkristallRessonanzsensor aus Silizium und eignet sich zur Messung von Flüssigkeit, Gas,oder Dampffluss sowie FlüssigkeitsgehaltEJA120E liefert ein Gleichstromsignal von 4 bis 20 mA, das dem gemessenen Differenzdruck entspricht.Fernsteuerung mit Hilfe von Kommunikation und Selbstdiagnose. FOUNDATION Fieldbus, PROFIBUS PA und 1 bis 5 V Gleichstrom mit HART (Low Power) Protokolltypen sind ebenfalls erhältlich.PROFIBUS- und Niedrigleistungstypen, sind für die Einhaltung der Sicherheitsanforderung SIL 2 zertifiziert.
Der EJA120E ist der herkömmliche Zugdrucktransmitter dieser Serie.
Zu den Merkmalen des EJA120E gehören:
Verwandte Teilnummer:
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang II der Richtlinie 2008/57/EG zu finden. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang II der Richtlinie 2008/57/EG erfasst. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb ist. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Betrieb sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Kosten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |