• Endress+Hauser Digitale Leitfähigkeitssensor Indumax CLS50D IP67 Eindringschutz
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Endress+Hauser Digitale Leitfähigkeitssensor Indumax CLS50D IP67 Eindringschutz

Endress+Hauser Digitale Leitfähigkeitssensor Indumax CLS50D IP67 Eindringschutz

Produktdetails:

Herkunftsort: Deutschland
Markenname: Endress+Hauser
Zertifizierung: CE
Modellnummer: Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Zahlung und Versand AGB:

Min Bestellmenge: 1pc
Preis: negotiable
Verpackung Informationen: Standardkartonverpackung
Lieferzeit: auf Anfrage
Zahlungsbedingungen: T/T
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 100 Stück pro Monat
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Detailinformationen

Messendes Prinzip: Induktiv Anwendung: Abwasser, Verarbeitung
Messbereich: 2μS/cm - 2000 mS/cm Material: PEEK oder PFA
Temperatursensor: Integrierte Pt100 Eintrittsschutz: IP67
Hervorheben:

Endress+Hauser Digitale Leitfähigkeitssensor

,

Endress+Hauser CLS50D Digitaler Leitfähigkeitssensor

,

Indumax CLS50D Digitaler Leitungssensor

Produkt-Beschreibung

Endress+Hauser Digitale Leitfähigkeitssensor Indumax CLS50D

Indumax CLS50 ist ein induktiver Leitfähigkeitssensor für Standard-, Gefahren- und Hochtemperaturanwendungen.PEEK)Außerdem ist es unempfindlich gegen Verschmutzung und leistet selbst in rauen und aggressiven Umgebungen zuverlässige und wiederholbare Leistungen.

Indumax CLS50 misst die toridale Leitfähigkeit in:

  • Chemikalien:
    - Konzentrationsmessung von Säuren und Basen
    - Qualitätsüberwachung chemischer Produkte in Tanks und Rohren

  • Lebensmittel und Getränke:
    - Phasentrennung von Produkt/Produktgemisch in Rohrsystemen

  • Abwasserwirtschaft:
    - Überwachung der Einläufe

Mit seinen internationalen Explosionsschutzgenehmigungen, wie ATEX, FM, CSA, NEPSI, eignet er sich für gefährliche Bereiche.

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Die Anforderungen an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG gelten für alle Fahrzeuge, die in der Kategorie "Fahrzeuge".

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, für die die Genehmigung erteilt wurde.

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.

Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für die Anpassung an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die Anforderungen an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die Anforderungen an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

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Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

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Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die Anforderungen an die Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.

Die Prüfungen werden in der folgenden Tabelle durchgeführt:

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu entnehmen.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind.

Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.

Die in Absatz 1 genannte Angabe ist nicht anwendbar.

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