Herkunftsort: | Yokogawa |
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Markenname: | YOKOGAWA |
Zertifizierung: | CE |
Modellnummer: | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeu |
Min Bestellmenge: | 1pc |
Preis: | negotiable |
Verpackung Informationen: | Standardkartonverpackung |
Lieferzeit: | auf Anfrage |
Zahlungsbedingungen: | T/T |
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: | 100 Stück pro Monat |
Ertrag signa: | 4 bis 20 mA Gleichstrom mit digitaler Kommunikation (HART 5/HART 7-Protokoll) | Messspanne (Kapsel): | 5 bis 500 kPa (20 bis 2000 inH2O) |
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Prozessverbindungen auf der Niederdruckseite: | mit einem weiblichen Prozessanschluss von 1/2 NPT | Schrauben und Muttern für Deckflansche: | Kohlenstoffstahl B7 |
Einrichtung: | Horizontale Rohrleitung und linksseitige Hochdruckleitung | Verstärkergehäuse: | Aluminiumgusslegierung |
Elektrische Verbindung: | 1/2 NPT weiblich, zwei elektrische Anschlüsse mit Blindstecker | Integraler Indikator: | Digitalanzeige |
Hervorheben: | YOKOGAWA Übertragungsflansche montiert,YOKOGAWA-Sender 500 kPa,EJA210E |
YOKOGAWA EJA210E Flanschmontierter Differenzdrucktransmitter EJA210E-JHS4J-917DN-EA14B1SE03-B/D3
Die EJA-E-Serien sind Yokogawas jüngste Entwicklung der DPharp-Familie von Drucktransmittern.Es kombiniert die Robustheit und den Erfolg der EJA-A-Serie mit der Leistung der reinrassigen EJX-A-Serie, um die Art von Produkt zu liefern, die Sie von Yokogawa erwarten..
Der EJA210E ist der Flanschhalter-Flüssigkeitspegelsender der Serie.
Zu den Merkmalen des EJA210E gehören:
Verwandte Teilnummer:
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Liste der Daten verwendet. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert. |
Die E-Mail-Adresse des Herstellers ist der E-Mail-Adresse des Herstellers zuordnen. |
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Bereitstellung von Sicherheitsdiensten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind, sondern für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind. |
Die EJA430E-DBS4J-917DB/KF22 |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Richtlinie 2014/65/EU enthalten sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Mitgliedstaat in Betrieb ist. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Angabe von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung der erforderlichen Daten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung von Ausrüstungsgütern. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufzubewahren. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG erfasst. |