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EJA110E Dp-Sender EJA110E-DMS4J-912DB Differenzdruckübertrager 100 kPa
Herkunftsort | Japan |
---|---|
Markenname | YOKOGAWA |
Zertifizierung | CE |
Modellnummer | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, d |
Min Bestellmenge | 1pc |
Preis | Verhandlungsfähig |
Verpackung Informationen | Standardkartonverpackung |
Lieferzeit | auf Anfrage |
Zahlungsbedingungen | T/T |
Versorgungsmaterial-Fähigkeit | 100 Stück pro Monat |

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xErtrag signa | 4 bis 20 mA Gleichstrom mit digitaler Kommunikation (BRAIN-Protokoll) | Messspanne (Kapsel) | 1 bis 100 kPa (4 bis 400 inH2O) |
---|---|---|---|
Prozessverbindungen | mit 1/2 NPT weiblicher Prozessverbindung | Material für Bolzen und Muttern | Kohlenstoffstahl B7 |
Einrichtung | Horizontale Rohrleitung und linksseitige Hochdruckleitung | Verstärkergehäuse | Aluminiumgusslegierung |
Elektrische Verbindung | 1/2 NPT weiblich, zwei elektrische Anschlüsse ohne Blindstecker | Integraler Indikator | Digitale Anzeige*8 |
Schienenplatte | 304 SST 2-Zoll-Rohrbefestigung, flacher Typ (für horizontale Rohre) | Schutzgrade | IP66/IP67, Typ 4X |
Hervorheben | EJA110E dp-Sender,dp-Sender EJA110E-DMS4J-912DB,Differenzdruckübertragungsgerät 100 kPa |
EJA110E DifferenzdruckübertragerEJA110E-DMS4J-912DB
Der leistungsstarke Differenzdruckmessgerät EJA110E verfügt über einen EinkristallRessonanssensor aus Silizium und ist geeignet, Flüssigkeits, Gas oder Dampfströme sowie den Flüssigkeitsstand zu messen.Dichte und Druck. EJA110E liefert ein Gleichstromsignal von 4 bis 20 mA, das dem gemessenen Differenzdruck entspricht.Sein genauer und stabiler Sensor kann auch den statischen Druck messen, der auf dem integralen Indikator angezeigt oder per BRAIN oder HART-Kommunikation aus der Ferne überwacht werden kann.Weitere wichtige Funktionen sind schnelle Reaktion, Fernsteuerung mittels Kommunikation und Selbstdiagnose.PROFIBUS PA und 1 bis 5 V Gleichspannung mit HART (Low Power) Protokolltypen sind ebenfalls erhältlichDie Modelle der EJA-E-Serie in ihrer Standardkonfiguration, mit Ausnahme der Fieldbus-, PROFIBUS- und Low-Power-Typen, sind für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen nach SIL 2 zertifiziert.
Übersicht über die Spezifikation EJA110E
Meßarten | |
Primäre Variable | Differenzdruck (DP) |
Sekundäre Variable | Statischer Druck (SP) |
Genauigkeit der Referenzen | |
Primäre Variable | ± 0,055% der Span-Durchmesser |
Sekundäre Variable | ±0,5% der verfügbaren Span |
Reaktionszeit | |
Primäre Variable | 90 msec |
Sekundäre Variable | 360 msec |
Langfristige Stabilität | |
Primäre Variable | ±0,1% der URL pro 10 Jahre |
Überdruckwirkung | |
Primäre Variable | ±0,03% der URL |
Reichweite | |
Primäre Variable | 100:1 |
Verwandte Teilnummer:
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang II der Richtlinie 2008/57/EG zu finden. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang II der Richtlinie 2008/57/EG erfasst. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb ist. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Betrieb sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Kosten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |