Herkunftsort: | Japan |
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Markenname: | YOKOGAWA |
Zertifizierung: | CE |
Modellnummer: | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Min Bestellmenge: | 1pc |
Preis: | negotiable |
Verpackung Informationen: | Standardkartonverpackung |
Lieferzeit: | auf Anfrage |
Zahlungsbedingungen: | T/T |
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: | 100 Stück pro Monat |
Wohnungen: | Verfügbare Edelstahl- oder AA365-Kupferarme Gehäuse | Schutzgrade: | IP66/IP67,Typ 4X |
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Design der Flanschdichtung: | Teflonbeschichtete 316L SST | Abdeckungsflansche: | 316 SST-Abdeckungsflansche mit Abfluss- und Lüftungssteckern |
ANSI/ISA 12.27.01: | Zertifiziert mit doppeltem Siegel | Druckbindung: | 4-Bolt-Konstruktion |
Mechanische: | Überdruck Diaphragma | Zwerchfell: | Passiviertes Hastelloy C-276 |
Hervorheben: | EJA110E YOKOGAWA-Sender,IP66 YOKOGAWA-Sender,Differenzdrucksensor |
Die EJA-E-Serien sind Yokogawas jüngste Entwicklung der DPharp-Familie von Drucktransmittern.Es kombiniert die Robustheit und den Erfolg der EJA-A-Serie mit der Leistung der reinrassigen EJX-A-Serie, um die Art von Produkt zu liefern, die Sie von Yokogawa erwarten..
Der EJA110E ist unser Standard-Differenzdruck-Sender in dieser Serie.
EJA110E-Eigenschaften umfassen:
Übersicht über die Spezifikation EJA110E
Meßarten | |
Primäre Variable | Differenzdruck (DP) |
Sekundäre Variable | Statischer Druck (SP) |
Genauigkeit der Referenzen | |
Primäre Variable | ± 0,055% der Span-Durchmesser |
Sekundäre Variable | ±0,5% der verfügbaren Span |
Reaktionszeit | |
Primäre Variable | 90 msec |
Sekundäre Variable | 360 msec |
Langfristige Stabilität | |
Primäre Variable | ±0,1% der URL pro 10 Jahre |
Überdruckwirkung | |
Primäre Variable | ±0,03% der URL |
Reichweite | |
Primäre Variable | 100:1 |
Verwandte Teilnummer:
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind, und für die Fahrzeuge, die in Anhang I der Richtlinie 2008/57/EG aufgeführt sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgerüstet sind. |
Die EJA110E-DLH5J-914DB |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
EJA110E-DMS4J-912DB-D4 |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |